Robert Uhlemann
Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Dresden
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht - Spezialist für Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, Umgang in Dresden
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen vornehmlich im
Familienrecht, insbesondere im:
Recht zur (Online-) Scheidung der Ehe, dem Recht des Zugewinnausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung, im Unterhaltsrecht, im Umgangsrecht, dem Recht der elterlichen Sorge (Sorgerecht), dem Recht des Versorgungsausgleichs und dem Recht betreffend der Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung - Wohnungszuweisung - (Ehewohnung, Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) und der gemeinsam genutzen Hausratsgegenstände (z.B. des Familienautos),
sowie im
Verwaltungsrecht, insbesondere im:
Bauordnungsrecht (Baugenehmigungserteilung), Hochschulrecht, Subventionsrecht (Fördermittelvergabe), Versammlungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht (Planfeststellungsverfahren), dem Recht des Bodenschutzes und der Altlasten, Öffentlichen Dienstrecht, Beamtenrecht (Ernennungen, Konkurrentenstreit, dienstliche Beurteilungen, Abordnungen, Versetzungen, Beförderungen), Polizei- und Ordnungrecht, Staatshaftungsrecht, dem Recht der Enteignung und Enteignungsentschädigung.
Robert Uhlemann wurde 1977 in Werdau geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Technischen Universität Dresden. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung zum zweiten juristischen Staatsexamen im Jahre 2003 begann er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in Dresden und als Repetitor für Öffentliches Recht (Verwaltungsrecht) für das juristische Repetitorium "Jura Intensiv".
Im Jahr 2005 gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Alexander Lehmann die Kanzlei "Lehmann & Uhlemann", die zu Beginn des Jahres 2006 zusammen mit den Rechtsanwälten Michael Sturm und Matthias Ketzer zur Kanzlei SturmRechtsanwälte fusionierte.
- Vergütungsverzeichnis (ab 01.08.2013) / Anlage 1 zum RVG
- Rechtsanwaltsgebührentabelle (ab 01.08.2013) / Vergütungsverzeichnis / Anlage 2 zum RVG
- Landgericht Leipzig verurteilt Freistaat Sachsen zu Schadensersatz in Millionenhöhe wegen amtspflichtwidriger Nichtberufung auf ausgeschriebene W3-Professur der Universität Leipzig
- Aktuelles zum Familienrecht
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Rechtsanwalt Dresden
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